Sprecher*innen und Mitglieder

Sprecher*innen

Die Sprecher*innen vertreten die Fachexpertise der BAG gegenüber dem Bundesvorstand, den anderen BAGen und der Parteiöffentlichkeit.
Dies sind aktuell:

Carolin Meder
Kai Zaschel

(sprecher_innen(@)gruene-bagpbw.de)

stellvertretende Sprecher*innen:

Ulrike Siemens
Tarek Massalme

Delegierte Mitglieder

Die Mitgliedschaft in der BAG ist durch § 5 des BAG-Status geregelt: Die anerkannten LAGen können zwei Delegierte wie auch Ersatzdelegierte wählen, die vom Landesvorstand bestätigt werden müssen und vom Landesverband in die BAG entsandt werden. Falls keine entsprechende LAG existiert, entsendet der Landesvorstand allein die Delegierten. Diese Delegierten müssen mindestens alle zwei Jahre durch den Landesverband bestätigt werden. Die Bestätigungen sind sowohl den SprecherInnen der BAG als auch dem Bundesvorstand vorzulegen. EineN weitereN DelegierteN pro Land können die Landtagsfraktionen benennen. (§5 Abs. 1)

Jeder BAG gehört ein vom Bundesvorstand benanntes BuVo-Mitglied als stimmberechtigtes Mitglied an. Das entsprechende gilt für die BT-Fraktion bzw. die EP-Fraktion und die GRÜNE JUGEND. (§5 Abs. 2)

Weitere Mitglieder

Nach § 5 Abs. 3 des BAG-Statuts können bis zu 6 weitere stimmberechtigte Mitglieder in die BAG gewählt werden. Die Wahl von StellvertreterInnen ist möglich. Die Kooptierten und ihre StellvertreterInnen werden für die Dauer von maximal 2 Jahren gewählt.

Die SprecherInnen der BAG sind stimmberechtigte Mitglieder der BAG.