Dieser Zersiedlungsturbo schafft keine bezahlbaren Wohnungen!

Schon der von der letzten Bundesregierung vorgelegte Entwurf einer Novellierung des Baugesetzbuchs enthielt neben einigen sinnvollen Veränderungen auch viele nicht akzeptable Regelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus: Ausgerechnet für den Wohnungsbau sollte dieses Gesetz, das 1960 (als Bundesbaugesetz) für den Wohnungsbau geschaffen wurde, durch Möglichkeiten der Abweichung faktisch außer Kraft gesetzt werden. Der aktuelle Entwurf der neuen Bauministerin Verena Hubertz (SPD) beschränkt sich auf diese Absurditäten und zeigt dabei unterschiedliche Seiten. 

Mit der Änderung und Ergänzung der §§ 31 und 34 sollen zukünftig bisher unzulässige Serienbefreiungen und Abweichungen vom Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich zulässig und die Abwehrmöglichkeiten der Nachbarn eingeschränkt werden. Angesichts dessen, dass parallel zu immer schnelleren gesellschaftlichen Entwicklungen Bebauungsplanverfahren komplizierter und langsamer werden, ist dies die Kapitulation des Planungsrechts vor der Realität. Und sie ist leider nicht unbegründet, denn die notwendige Innenverdichtung wird sich nicht über Bebauungsplanänderungen und langwierige Entscheidungen über Nachbarklagen realisieren lassen – jedenfalls nicht schnell genug. 

Die Anwendung der vorgesehenen neuen Möglichkeiten wird die Wohnungsmisere in den Gemeinden kaum lösen. Sie wird die Städte nicht ästhetischer machen, Bebauungen in der zweiten Reihe werden gewachsene Grünstrukturen zerstören und es kann die Baukultur auf der Strecke bleiben – alles nicht schön, jedoch aus ökologischen und sozialen Gründen sinnvoll, sofern durch dreifache Innenverdichtung mehr Klimaresilienz der Quartiere geschaffen wird. Neben baulicher Verdichtung sind dabei auch mehr Grün- und Freiräume zu schaffen, und nachhaltige Verkehrskonzepte sollen durch Reduktion des motorisierten Individualverkehrs mehr Begegnungszonen ermöglichen.

Aber der geplante § 246e BauGB wird für Städte und Gemeinden katastrophale Auswirkungen haben. Auch diesen Paragraphen hatte die SPD in der letzten Bundesregierung schon vorgesehen und versucht, ihn gegen den Widerstand der Grünen als ihrem Koalitionspartner und der Fachverbände durchzusetzen, damals allerdings beschränkt auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB. Dass diese sinnvolle Beschränkung im aktuellen Entwurf wegfallen soll, ist insofern von Bedeutung, als die Zersiedelung vorrangig nicht in den Metropolen und „Schwarmstädten“ erfolgt, sondern an der Peripherie der Großstädte und im ländlichen Raum. Für den Wohnungsbau soll das Baugesetzbuch bei Zustimmung der Gemeinde (also des Gemeinderates als Plangeber) faktisch außer Kraft gesetzt werden. Das ist nicht die angebliche Brechstange für die Kommunen für nachhaltigen Wohnungsbau, sondern ein Dietrich für die Investoren bei der Öffnung des Raumes für ihre wirtschaftlichen Interessen ohne planerisch durchdachte Konzepte.

Es wäre schon schlimm genug, wenn die Abweichung vom geltenden Planungsrecht nur für den Innenbereich oder sonstige Bereiche mit Wohnungsnot gelten würde. Es soll aber darüber hinaus im räumlichen Zusammenhang mit einem bebauten Innenbereich nach § 30 oder § 34 BauGB auch im Außenbereich von dem planerischen Grundsatz, diesen von Bebauung frei zu halten, abgewichen werden können. Man kann sich leicht vorstellen, wie angesichts des unsere Ernährung gefährdenden Höfesterbens die Grundstückseigentümer landwirtschaftlicher Flächen versuchen werden, ihre Flächen zu vergolden und die Landschaft durch zügellose Bebauung mit dispersen Splittersiedlungen zu zersiedeln. Eine ungeplante Erweiterung in den Außenbereich hinein wird in den großen Bereichen ohne Wohnungsnot zu dem bekannten Verfall des Bestands in der Mitte der Ortschaften führen und der Zersiedlung alle Tore öffnen. 

Sollte das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumförderung mit dem vorgesehenen § 246e beschlossen werden, gilt dieser bis 31.12.2030, ironischerweise das Datum, bis zu dem sich die Bundesregierung verpflichtet hat, den Flächenverbrauch von heute ca. 55 ha pro Tag auf 30 ha pro Tag zu reduzieren. Durch die Anwendung dieser Möglichkeit zur Abweichung wird der Siedlungsflächenverbrauch und resultierend der Ressourcenverbrauch massiv steigen – entgegen aller Nachhaltigkeitsziele und Vereinbarungen. 

Was können die Grünen tun? Zunächst mit Hilfe ihres Einflusses als Landesregierung über den Bundesrat und mit Hilfe der Fachverbände den Widerstand auf den vorgesehenen § 246e BauGB zu konzentrieren. Das dürfte bei der tendenziellen Zustimmung der Regierungskoalition für den „Bau-Turbo“ schwer werden. Wenn dies nicht gelingen sollte, bliebe noch der Weg über Anwendung bei den Gemeinden als Träger der kommunalen Planungshoheit: Bei der Einführung des § 13b BauGB (vereinfachtes B-Plan-Verfahren auch für Außenbereichsflächen) hat die Freie und Hansestadt Hamburg als Plangeber beschlossen, diesen umstrittenen Paragraphen nicht anzuwenden. Andere Städte haben ähnliche Beschlüsse gefasst. 

Bei den aktuellen Regelungen geht es nicht um die Aufstellung von Bebauungsplänen, sondern um eine Steuerung der Vorhabengenehmigung durch eine gezielte Abweichung vom Planungsrecht. Hiergegen wären Grundsatzbeschlüsse der kommunalen Räte denkbar, die die Anwendung des § 246e BauGB durch klare stadtentwicklungspolitische Ziele so erschweren, dass er faktisch ins Leere läuft. Denn auch bei der Möglichkeit der Abweichung können und sollen die Gemeinden die Stadtentwicklungspolitik betreiben, die sie für richtig halten. Die innerbehördliche Zustimmung der Gemeinde bleibt eine freie Entscheidung der Träger der Planungshoheit, also der Gemeinden.

Nur als Ultima Ratio bliebe der Klageweg von Umweltverbänden, so wie auch die B-Pläne nach §13b durch Gerichtsentscheidung „kassiert“ wurden. Aber sollten sich politische Gremien darauf verlassen?  

Fazit: Der Gesetzesentwurf fordert die Kommunen auf, ihre Planungshoheit aufzugeben und den privaten Investoren zu übertragen. Es gibt keinen Impuls zum Bau von bezahlbaren Wohnungen. Es ist eine Aufforderung zur weiteren Zersiedelung der Aussenbereiche, wo wir die Senkung des Flächenverbrauchs brauchen. Es fordert auch zur ungeordneten Überverdichtung der Innenbereiche auf, während wir mehr entsiegelte, begrünte und Wasser bindende Böden zur Anpassung an den Klimawandel und gute Freiräume für lebenswerte Städte schaffen müssen.

Positionspapier zum Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 07.07.2025
Bundesarbeitsgemeinschaft Planen Bauen Wohnen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN per
Beschluss vom 16.09.2025​.